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BeitragVerfasst: So 26. Apr 2020, 12:38 

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Maskenpflicht in allen Bundesländern – wo bei Verstoß ein Bußgeld droht, was für Kinder gilt.

Sachsen legte vor, alle legten nach: In ganz Deutschland gilt spätestens ab kommender Woche in Teilen des öffentlichen Lebens eine Maskenpflicht. Lesen Sie, was wo gilt und wo bei Verstoß ein Bußgeld droht.

Ab Montag gilt sie bundesweit, die Maskenpflicht. Nachdem die Bundesregierung in der vergangenen Woche zunächst nur eine Empfehlung abgegeben hatte, preschten zunächst erste Bundesländer vor und führten eine Pflicht zum Tragen des Mundnasenschutzes ein. Im Laufe der Woche zogen dann alle nach. Wie die Verordnungen gehandhabt und Verstöße sanktioniert werden, ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich. Ein Überblick.


Durch diese Maske ist das Mundbild komplett verdeckt und ich verstehe niemanden mehr. Aufgrund meiner Hörschädigung bin ich sozusagen verstummt. Also Kommunikation ist dann bei mir nicht mehr vorhanden. Cindy Klink teilt dieses emotionale Video auf TikTok. Die 22-Jährige hat Angst, dass Kommunikation für sie in den nächsten Wochen immer schwieriger wird Also meine größte Angst ist, dass ich aufgrund meiner Hörbehinderung, meiner fast Gehörlosigkeit, dass ich dann einfach durch diese Maske niemanden mehr verstehen kann. Weil das verdeckt das Mundbild, und ich bin sehr stark darauf angewiesen. Selbst wenn ein Dolmetscher die Maske aufsetzt und gebärdet, ich werde den nicht verstehen können. Selbst bei der Gebärdensprache ist das Mundteil ein wichtiger Bestandteil. Fällt dieses weg, kappt die Kommunikation. In Städten wie Wolfsburg und Jena gilt zur Zeit Maskenpflicht. Für Gehörlose wie Cindy ist das Lippenlesen jedoch wichtig für die Kommunikation. Man kann nicht sagen, dann müsst ihr eben mal was zurückstecken, das halt eben akzeptieren und damit leben. Nein, ich möchte nicht damit leben, dass ich mit niemandem mehr kommunizieren kann. Ich möchte nicht zum Arzt gehen, obwohl ich Schmerzen habe und denjenigen nicht verstehen kann. Ich erzähle ihm etwas, er sagt mir was ich habe und ich verstehe ihn nicht. Ja, dann weiß ich am Ende des Tages immer noch nicht was ich habe. Eine mögliche Lösung: durchsichtige Masken. Durchsichtige Masken wären auf jeden Fall sehr empfehlenswert, weil man eben auch die Lippen sieht. Man sieht die komplette Mimik, man sieht die Lippen. In der Gebärdensprache sind die Mimik, die Gestik und das Mundbild das A und O. Doch das Tragen von Masken ist nicht das einzige Problem für Gehörgeschädigte: Es ist auch problematisch, weil ganz wenige Dolmetscher auch bereit sind vor Ort zu sein. Natürlich gibt es die Möglichkeit alles online zu machen, aber dafür braucht man Internet. Es gibt viele Gehörlose, die wahrscheinlich gar kein Internet haben. Aber das Problem ist auch, nicht überall ist das Internet so gut. Nicht überall zeigt der Anbieter so eine starke Leistung. Nicht jeder hat dutzende von Gigabyte, um 30 Minuten mit einem Arzt da zu sitzen, und einem Dolmetscher so zu reden. Gerade in Notfallsituationen wird die Kommunikation zum Problem: In dieser Situation würde es helfen, wenn vor allem Schlüsselpersonen, wie Ärzte, Polizisten, Rettungssanitäter, also systemrelevante Dienstleister, eine Alternative zu den Schutzmasken finden würden. Mit ihrem Video will Cindy auch darauf aufmerksam machen, wie viel es beim Thema Inklusion noch zu tun gibt. Immer wieder wird von Inklusion gesprochen, immer wieder wird Inklusion ein großes Thema. Aber Inklusion bleibt irgendwie immer nur eine Theorie und wird nie in die Praxis umgesetzt. Wenn, dann nur in kleinen Schritten. Vor allem jetzt in der Krise, wo es überhaupt um Lebensgefahr geht, wo es um Sterben und Tote geht. Wir Gehörlosen, wir beeinträchtigen Menschen haben auch ein Anrecht darauf, Leute zu verstehen. Auf Twitter wird ihr Video vielfach geteilt. Viele Follower versprechen bei dem Thema sensibler zu sein. Wie auch viele dann umgedacht haben, gesagt haben, okay ich besorge jetzt diese Maske oder versuche irgendetwas zu nähen, wo man eben meine Lippen sieht. Das finde ich einfach sehr sehr schön, und das berührt mich auch total, dass mein Video es so weit gebracht hat.

Der Mundnasenschutz wird in allen Bundesländern in Teilen des öffentlichen Lebens zur Pflicht. Mancherorts wird ein Verstoß mit einem Bußgeld sanktioniert.
Christoph Hardt/Geisler-Fotopres / Picture Alliance
26. April 2020 11:20
Sachsen legte vor, alle legten nach: In ganz Deutschland gilt spätestens ab kommender Woche in Teilen des öffentlichen Lebens eine Maskenpflicht. Lesen Sie, was wo gilt und wo bei Verstoß ein Bußgeld droht.
Ab Montag gilt sie bundesweit, die Maskenpflicht. Nachdem die Bundesregierung in der vergangenen Woche zunächst nur eine Empfehlung abgegeben hatte, preschten zunächst erste Bundesländer vor und führten eine Pflicht zum Tragen des Mundnasenschutzes ein. Im Laufe der Woche zogen dann alle nach. Wie die Verordnungen gehandhabt und Verstöße sanktioniert werden, ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich. Ein Überblick.


Baden-Württemberg:

In Baden-Württemberg gilt ab Montag, 27. April: Jeder, kleine Kinder ausgenommen, muss im Öffentlichen Nahverkehr, also in Bus und Bahn, und auch auf den Bahnsteigen sowie beim Einkaufen eine sogenannte Alltagsmaske oder eine andere Mundnasenbedeckung tragen. Im Bußgeldkatalog finden sich (noch) keine speziellen Strafen für den Verstoß gegen die Verordnung.

Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.

Bayern:

In Bayern gilt die Maskenpflicht ebenfalls beim Einkaufen und im Personennahverkehr. Verstöße können teuer werden: Beim ersten Mal droht ein Bußgeld von 150 Euro, Wiederholungstätern kann auch das Doppelte berechnet werden.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.

Berlin:

In Berlin wird das Tragen eines Mundnasenschutzes vorerst nur in Bussen und Bahnen zur Pflicht. Feste Bußgelder gibt es noch nicht, der Regierende Bürgermeister Michael Müller setzt laut "tagesschau.de" vorerst auf die Einsicht der Bürger.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht nicht, das Tragen wird lediglich empfohlen, wenn die Kinder dazu in der Lage sind. Es gibt keine Altersgrenze.

Brandenburg:

Brandenburg macht das Tragen von Masken in Bussen, Bahnen und Geschäften ab Montag zur Pflicht. "Es schadet nicht. Selbst wenn es den anderen hilft und nicht mir selber, ist es ein guter Schritt", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke. Mit Bußgeldern müssen Maskensünder vorerst nicht rechnen.
Brandenburg hat sich gegen eine Maskenplicht für Kinder entschieden.

Bremen:

Auch Bremen hat noch keine Bußgelder festgelegt. Der Stadtstaat hatte sich als letztes Bundesland zu einer Maskenpflicht entschieden. Sie gilt beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen. Bußgelder wurden bislang nicht bekannt.

Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.

Hamburg:

In Hamburg sind Bußgelder offenbar nur für Geschäftsleute vorgesehen, die Kunden ohne Mundschutz nicht am Betreten hindern, teilt die Hansestadt mit.
Kinder unter sieben Jahren brauchen keinen Mundschutz, der Rest muss ihn beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen tragen.

Hessen:

Hessen setzt die Maskenpflicht ebenfalls in Geschäften und im Personennahverkehr am Montag in Kraft. Sie gilt auch in Banken und Postfilialen. Wiederholte Verstöße können mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.

Mecklenburg-Vorpommern:

Mecklenburg-Vorpommern beschloss am Mittwoch, die zunächst nur für den Nahverkehr beschlossene Maskenpflicht ab Montag auch auf Geschäfte auszuweiten. Wer sich nicht daran hält, kann mit 25 Euro Bußgeld belegt werden. Mecklenburg-Vorpommern schließe sich damit dem Bundestrend an, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.

Niedersachsen:

Niedersachsen schreibt das verpflichtende Tragen eines Mundnasenschutzes ab Montag vor. Zu der Frage, ob bei einem Verstoß mit einem Bußgeld zu rechnen sei, heißt es auf der Webseite des Bundeslandes: "In der ersten Woche nicht, aber ab dem 4. Mai 2020". Zur Höhe wurden zunächst keine Angaben gemacht.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.

Nordrhein-Westfalen:

Das bevölkerungsreichste Bundesland will die Handhabung mit der neuen Verordnung, die ab dem 27. April beim Einkaufen und im ÖPNV gilt, offenbar zunächst den Kommunen mit ihren Ordnungsämtern überlassen. Man setze darauf, dass die Masken bald zum gewohnten Alltagsbild gehören, wird Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann von "tagesschau.de" zitiert.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab dem Schuleintrittsalter, also ebenfalls ab sechs Jahren.

Rheinland-Pfalz:

Wer in einem Geschäft oder einem öffentlichen Verkehrsmittel ab Montag ohne Maske angetroffen wird, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen, berichtet der SWR. Die Pflicht gelte auch auf dem Wochenmarkt.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.

Saarland:

Auch im Saarland gilt ab Montag Maskenpflicht. Wer in Geschäften, Bussen oder Bahnen ohne Gesichtsschutz angetroffen wird, muss aber zunächst nicht mit einem Bußgeld rechnen.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht nun ab einem Alter von sechs Jahren, zunächst war sie erst ab zehn Jahren geplant.

Sachsen:

In Sachsen trat die Maskenpflicht bereits am 20. April in Kraft, das Bundesland war damit das erste, das auf verordneten Mundschutz setzte. Ein Bußgeld gibt es jedoch momentan bei Verstoß nicht.
Für Kinder gilt laut Landesregierung: "Kinder müssen nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Wann ein Kind dazu in der Lage ist, entscheiden die Eltern. Eine Altersgrenze wird nicht vorgegeben."

Sachsen-Anhalt:

In Sachsen-Anhalt gilt die Mundschutzpflicht beim Einkaufen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln seit Donnerstag. Ein Bußgeld gibt es nicht, allerdings müssten Menschen, die beispielsweise in Bussen gegen das Gebot verstoßen, damit rechnen, von der Weiterfahrt ausgeschlossen zu werden, berichtet "RND".
Für Kinder gilt die Maskenpflicht bereits ab einem Alter von zwei Jahren.

Schleswig-Holstein:

In Schleswig-Holstein gilt die Maskenpflicht erst ab dem 29. April, wie in den meisten Bundesländern wird der Mundschutz im ÖPNV und beim Einkaufen Pflicht. Ein Bußgeld wurde bislang nicht vorgesehen.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.

Thüringen:

Auch in Thüringen wird vorerst bei einem Verstoß gegen das Mundschutz-Gebot, das in Geschäften und im Personennahverkehr gilt, kein Bußgeld fällig.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: So 26. Apr 2020, 12:38 


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BeitragVerfasst: So 26. Apr 2020, 12:58 

Registriert: Do 19. Mär 2020, 17:37
Beiträge: 26
Ich finde das ganze "Bull Shit".
Das bringt eh nichts, aus meiner Sicht.

Mit den Höhrgeschädigten, da denkt die Regierung auch nicht mit.
Was will man von denne auch erwarten.

_________________
Immer wieder grüsst der Emre :P


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BeitragVerfasst: So 26. Apr 2020, 13:01 

Registriert: Do 19. Mär 2020, 14:42
Beiträge: 31
Haben die schon 1x im Leben nachgedacht... Glaub das passiert auch nicht mehr in meinem Leben...


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